Wenn Sie sich für uns als Pflegedienst entschieden haben, schließen wir mit Ihnen einen schriftlichenPflegevertrag.Im Pflegevertrag wird festgehalten:•vereinbarter Leistungsumfang•die Pflegekosten•sonstige VereinbarungenSind die Pflegekosten höher als die Ihnen entsprechend Ihres Pflegegrades zustehenden Pflegesach-leistungen, werden wir Ihnen die Differenz den nicht über Pflegesachleistungen gedeckten Betrag als IhrenEigenanteil berechnen. Siehe auch Kostenbeispiel SGB XI Leistungen!Selbstverständlich können die Leistungen jederzeit auf Wunsch oder Notwendigkeit angepasst werden.
Infos - Gut zu wissen - Grundvoraussetzung für eine solide gemeinsame Zusammenarbeit