Die medizinische Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege (nach SGB V) und dient zur Sicherung der ärztlichen Behandlung. Sie umfasst alle Tätigkeiten die auf ärztliche Anordnung, durch ein oder dreijährige Pflegefachkräfte zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim) durchgeführt werden.Die Leistungen der Behandlungspflege können nur von Ihrem Haus- bzw Facharzt oder vom Krankenhausarzt bei Entlassung, verordnet werden.
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